Lehre

Neo-Paganismus oder Neuheidentum

Dozent:innen: Dr. Hauke Dorsch
Kurzname: Neo-Paganismus
Kurs-Nr.: 07.798.710
Kurstyp: Seminar

Empfohlene Literatur

Davidsen, Markus Altena, 2012: What is Wrong with Pagan Studies? In: Method & Theory in the Study of Religion, Vol. 24, No. 2, pp. 183-199

Inhalt

In den vergangenen Dekaden ist zu beobachten, dass eine wachsende Zahl von Personen sich als „Heiden“, „Heidinnen“ bzw. „Pagan“ bezeichnen, sich in Gruppen zusammenschließen und in einigen Ländern für ihren jeweiligen Glauben auch den Status als anerkannte Religion erringen.
Wurden heidnische Bewegungen zunächst meist von den Religionswissenschaften als Neue Religionen oder Spiritualität im New Age-Umfeld diskutiert, sehen neuere sozialwissenschaftliche Ansätze sie oft auch als Szene oder Subkultur – Interpretationen, die besonders angesichts der Bedeutung von Musikstilen wie Pagan Metal oder Pagan Folk an Glaubwürdigkeit gewinnen, unter Neuheiden aber durchaus umstritten sind.
Im Seminar werde folgende (und weitere) Fragen diskutiert:
Warum grenzen sich Menschen von den dominanten monotheistischen Religionen einerseits und einer säkularen, wissenschaftlich geprägten Weltauffassung andererseits ab? Handelt es sich hierbei um ein globales Phänomen oder eher eines des Westens bzw. des Globalen Nordens? Spielen angesichts der starken Präsenz heidnischer Bewegungen in Ost- und Ostmitteleuropa, aber auch der wachsenden Bedeutung der afrokubanischen Religionen seit den 1990ern die Transformationen der postsozialistischen Länder hierbei eine Rolle? Ist die Santería somit als Neuheidentum zu verstehen? Ist es der Schamanismus? Ist die Suche nach heidnischen Religionen rückwärtsgewandt? Wenn ja, warum orientieren sich Menschen an historischen Formen religiösen Ausdrucks? Haben wir es mit Formen der Selbst-Exotisierung zu tun? Welche Rolle spielen hierbei die Ethnologie, Geschichtswissenschaften und Archäologie als Informationsquelle und als Ressource zur Identitätskonstruktion? Wie diskutieren unterschiedliche Wissenschaften dieses Phänomen?
Wir werden uns mit der angedeuteten regionalen Bandbreite befassen, aber auch mit derjenigen zwischen machistischem Heroentum und eher feministisch informierten Wicca-Anhänger_innen, zwischen der völkisch orientierten Neuen (und auch alten) Rechten bis zu ökologisch orientierten Linken, und zwischen elitär-esoterischen zu anarchistisch-demokratischen Tendenzen.

Zusätzliche Informationen

Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen

1. Regelung für Anwesenheit in der ersten Sitzung: Kann eine Studentin oder ein Student, die oder der über JOGU-StINe angemeldet und als Teilnehmerin oder Teilnehmer angenommen ist, an der ersten Sitzung der Lehrveranstaltung nicht teilnehmen, dann muss sie oder er das Fehlen der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter vorher und in einer angemessenen Frist mitteilen.

2. Fehlt eine angemeldete Studentin oder ein angemeldeter Student unentschuldigt in der ersten Sitzung, wird sie oder er von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Damit haben in der Phase der Restplatzvergabe andere Studierende die Chance, einen Platz zu erhalten.

3. Bekommt die Studentin oder Student den Platz in der Veranstaltung erst in der Woche der dritten Anmeldephase (Restplatzvergabe), so dass an der ersten Sitzung der Veranstaltung nicht teilgenommen werden kann, ist sie oder er verpflichtet, der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter eine E-Mail zu schreiben und sich zu erkundigen, was für die zweite Sitzung (in den Fall: erste Teilnahme am Seminar) vorbereitet werden muß. Wurde diese E-Mail nicht geschickt oder erscheinen sie oder er ohne vorherige Entschuldigung bei der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter nicht zur zweiten Sitzung, erfolgt umgehend die Abmeldung von der Veranstaltung.

4. Jede Nichtteilnahme an einer Sitzung gilt – ob entschuldigt oder nicht – als Versäumnis im Sinne der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang (von 2009 in der aktuellen Fassung, §5, Abs.5): „Eine regelmäßige Teilnahme liegt dann vor, wenn die oder der Studierende in allen von der Veranstaltungsleiterin oder dem Veranstaltungsleiter im Verlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme kann noch attestiert werden, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“

Termine

Datum (Wochentag) Zeit Ort
17.10.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
24.10.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
31.10.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
07.11.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
14.11.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
21.11.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
28.11.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
05.12.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
12.12.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
19.12.2018 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
09.01.2019 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
16.01.2019 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
23.01.2019 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
30.01.2019 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
06.02.2019 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude
13.02.2019 (Mittwoch) 14:15 - 15:45 01 715 HS 14
1111 - Hauptgebäude